O texto apresentado é obtido de forma automática, não levando em conta elementos gráficos e podendo conter erros. Se encontrar algum erro, por favor informe os serviços através da página de contactos.
Não foi possivel carregar a página pretendida. Reportar Erro

7 DE SETEMBRO DE 1995

977

4) Den Leiter des Büros und das Personal ernennen;

5) Verträge und Vereinbarungen im Namen des ERO schließen;

6) Änderungen des Übereinkommens nach den Artikeln 15 und 20 beschließen;

7) Alle zur Erfüllung der Zwecke des ERO im Rahmen des Übereinkommens erforderlichen Maßnähamen treffen.

- -2—DerRitl&it äffe erfo'rcferficken Vöra ordnungsgemäße Arbeit des-ERO und seiner Organe fest.

Artikel 8

Abstimmungsvorschriften

1 —Beschlüsse des Rates werden soweit wie möglich durch Konsens gefaßt. Kann ein Konsens nicht erreicht werden, so wird ein Beschluß mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gewichteten Stimmen gefaßt.

2 — Die Gewichtung der einzelnen Stimmen des Rates erfolgt in Übereinstimmung mit'Anlage Ä.

3 — Vorschläge zur Änderung" dieses Übereinkommens einschließlich der Anlagen werden nur geprüft, wenn sie von mindestens 25 v.H. der gesamten gewichteten Stimmen aller Vertragsparteien getragen werden.

4 — Beschlüsse können vom Rat nur gefaßt werden, wenn er zu dem Zeitpunkt, zu dem sie gefaßt werden, beschlußfähig ist, das heißt:

1) Bei Beschlüssen betreffend Änderungen dieses Übereinkommens und seiner Anlagen, wenn mindestens zwei Drittel sämtlicher gewichteten Stimmen aller Vertragsparteien abgegeben werden-,; ■ ... .

2) Bei allen anderen Beschlüssen, wenn mindestens die Hälfte sämtlicher gewichteten Stimmen, aller Vertragsparteien abgegeben werden. ....

5 — Beobachter im Rat können an den Erörterungen teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.

Artikel 9; Leiter des Büros und Personal

1 —: Der Leiter des Büros handelt als Rechtsvertreter des ERO und ist innerhalb des vom Rat festgesetzten Rahmens befugt, Verträge im Namem des ERO zu schließen. Der Leiter des Büros kann diese Befugnis ganz oder teilweise auf den stellvertretenden Leiter des Büros delegieren. • • • i ■ ..

2 — Der leiter des Büros ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung aller Tätigkeiten des ERO im Innern und nach außen in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen, dem Sitzabkommen, dem1 Arbeitsprogramm, dem Haushalt und den vom Rat erteilten Richt-und Leitlinien.

3 — Der Rat legt eine Personalordnung fest.

Artikel 10

Arbeitsprogramm

Der Rat stellt jedes Jahr auf der Grundlage eines Vorschlags des ERC ein Arbeitsprogramnm für das ERO

mit einer Laufzeit'von drei Jahren auf. Für das erste Jahr ist dieses Programm so detailliert festzulegen, daß der Haushaltsplan des ERO für das Jahr aufgestellt werden kann.

Artikel 11 Haushaltsplanung und Abrechnung

1 — Das Rechnungsjahr des ERO beginnt am 1. Januar

und endet am 31. Dezember des jeweiligen Jahres. ■

2— Der Leiter des Büros ist verantwortlich für die Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans Und des Jahresabschlusses für das ERO und deren Vorlage an den Rat zur Prüfung beziehungsweise" Genehmigung.

3 — Der Haushaltsplan wird unter Berücksichtigung der Erfordernisse - des- nach 'Artikel 10 festgelegten Arbeitsprogramms aufgestellt. Der Zeitplan für die Vorlage und Genehmigung des Haushaltsplans—vor Beginn des Jahres, auf das er sich bezieht — wird vom Rat festgelegt.

4 — Der Rat arbeitet detaillierte Finanzvorschriften aus. Diese enthalten unter anderem Bestimmungen über den Zeitplan für die Vorlage und Genehmigung des Jahresabschlusses des ERO sowie Bestimmungen über die Rechnungsprüfung.

\ . ' 'l- Artikel 12 . '

f -•-•T* - Finanzielle Beiträge

- ,-l —Der Kapitalaufwand und die laufenden Betriebskosten des ERO .mit Ausnahme, der mit den Tagungen des Rates zusammenhängenden Kosten werden von den Vertragsparteien getragen, die sich die Kosten auf .der Grundlage der Beitragseinheiten entsprechend der Tabelle in Anlage A, die Bestandteil dieses Ubereinkommens ist, teilen.

2 -r-.Dies schließt nicht aus,;.daß das ERO nach Beschluß des Rates Arbeiten für Dritte auf der Grundlage der Kostendeckung ausführt.

3 -r-r Die. mit den Tagungen des Rates zusammenhängenden Kosten werden von der Funkregulierungsverwaltung des Staates getragen, in dem die Tagung stattfindet. Reisekosten und Tagegelder werden von den vertretenen Behörden getragen.

Artikel f13

•Vertragsparteien" ■ ■■

1; —Ein,Staat wird Vertragaspartei dieses Übereinkommens entweder nach dem Verfahren des Artikels 14 oder nach dem Verfahren des Artikels 15. .. 2 — Wenn ein Staat Vertragspartei dieses Übereinkommens wird, findet die in Anlage A in der nach Artikel 15 geänderten Fassung aufgeführte Beitragseinheit Anwendung. ... -

Artikel 14 Unterzeichnung

1 —Jeder Staat; desen Femmeldeverwaltung Mitglied der CEFT ist, kann Vertragspartei dieses .Übereinkommens werden,

'-■ 1) Indem er es ohne Vorbehalt der Ratifikation, •-' Annahme oder Genehmigung unterzeichnet, oder 2) Indem er es vorbehaltlich der Ratifikation, " Annahme oder Genehmigun unterzeichnet und später ratifiziert, annimmt oder genehmigt.

Páginas Relacionadas
Página 0966:
966 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 RESOLUÇÃO APROVA, PARA RATIFICAÇÃO, A CONVENÇÃO PARA
Pág.Página 966
Página 0967:
7 DE SETEMBRO DE 1995 967 [ 3) Ester en justice; . : 4) Passer des accords a
Pág.Página 967
Página 0968:
968 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 3 — Le budget est préparé en tenant compte des besoins qu'
Pág.Página 968
Página 0969:
7 DE SETEMBRO DE 1995 969 Article 20 Amendements 1 — Le Conseil peut adopter un
Pág.Página 969
Página 0970:
970 II SÉRIE-A — NUMERO 58 "VER DIÁRIO ORIGINAL" ANNEXE A Quotes-parts de
Pág.Página 970
Página 0971:
7 DE SETEMBRO DE 1995 971 arbitrale est définitive, engage toutes les parties en liti
Pág.Página 971
Página 0972:
972 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 . Article 6. The Council 1 — The Council shall consi
Pág.Página 972
Página 0973:
7 DE SETEMBRO DE 1995 973 Article 13 Contracting Parties 1 — A State becomes a
Pág.Página 973
Página 0974:
974 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 The Government of Denmark shall further notify all States
Pág.Página 974
Página 0975:
7 de setembro de 1995- 975 annex a Contributory units to be used as a basis for
Pág.Página 975
Página 0976:
976 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 sind wie folgt übereingekommen:. ' Artikel 1 Gründun
Pág.Página 976
Página 0978:
978 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 2 — Dieses Übereinkommen liegt vom 23.Juni 1993 bis zu sei
Pág.Página 978
Página 0979:
7 DE SETEMBRO DE 1995 979 "VER DIÁRIO ORIGINAL" ANLAGE A . . Beitragseinh
Pág.Página 979
Página 0980:
980 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 15 Einheiten: / Schweiz. 10 Einheiten: B
Pág.Página 980
Página 0981:
7 DE SETEMBRO DE 1995 981 Artigo 3." Funções do ERO .1 — O ERO terá as seguintes funç
Pág.Página 981
Página 0982:
982 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 3 —As propostas de alteração da presente Convenção, inclui
Pág.Página 982
Página 0983:
7 DE SETEMBRO DE 1995 983 .Artigo 16.° Entrada era vigor 1 — A presente Convenç
Pág.Página 983
Página 0984:
984 II SÉRIE-A — NÚMERO 58 5 unidades: Irlanda. 1 unidade: Albânia. Bulgá
Pág.Página 984