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II SÉRIE-A — NÚMERO 42

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SCHLUSSDOKUMENT DER ERSTEN KONFERENZ ZUR ÜBERPRÜFUNG OER WIRKUNGSWEISE DES VERTRAGS ÜBER KONVENTIONELLE STREITKRÄFTE IN EUROPA UND DER ABSCHLIESSENDEN AKTE DER VERHANDLUNGEN ÜBER PERSONALSTÄRKEN.

Wien, 15.-31. Mai 1996

Die Republik Armenien, die Aserbaidschanische Republik, die Republik Belarus, das Königreich Belgien, die Republik Bulgarien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, Georgien, die Griechische Republik, die Republik Island, die Italienische Republik, Kanada, die Republik Kasachstan, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Moldau, das Königreich der Niederlande, das Knig-reich Norwegen, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Russische Föderation, die Slo-wakischhe Republik, das Königreich Spanien, die Tschechische Republik, die Republik Türkei, die Ukraine, die Republik Ungarn, das Vereinigte Königreich Großri-tannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika, welche die Vertragsstaaten des Vertrags vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa sind, im folgenden als Vertragsstaaten bezeichnet:

In Erfüllung der in Artikel XXI Absatz 1 des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa, im folgenden als Vertrag bezeichnet, festgelegten Verpflichtung, die Wierkungsweise des Ver-tragszu büberpnifen, sowie unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Schlußdokumente der Außerordentlichen Konferenzen der Vertragsstaaten vom 10. Juli 1992 in Helsinki und vom 13. November 1992 in Wien;

Handelnd gemäß der Bestimmung des Abschnitts VII Absatz 3 der Abschließenden Akte der Verhandlungen über Personalstärken der konventionellen Streitkräfte in Europa vom 10. Juli 1992, im folgenden als Abschließende Akte bezeichnet;

Unter Hinweis auf die Ergebnisse der bisher abge-nhaltenen Außerordentlichen Konferenzen;

In Bekräftigung aller bisher gefaßten Beschlüsse der Gemeinsamen Beratungsgruppe;

Zur ersten Überprüfungskonferenz unter dem Vorsitz des Königreichs der Niederlande vom 15. bis 31. Mai 1996 in Wien zusammengetreten;

haben folgendes angenommen:

I — Einleitung

1 — Die Vertragsstaaten bekepnen sich erneut zur grundlegenden Funktion des Vertrags als Eckpfeiler der Sicherheit in Europa und zur Einhaltung seiner Ziele und Zwecke. Es liegt in ihrem gemeinsamen Interesse, die Integrität des Vertrags und der Abschließenden Akte und die dadurch geschaffene Vorhersehbarkeit und Transparenz zu wahren. Die Vertragsstaaten erklären erneut ihre Entschlossenheit, alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und den dazugehörigen Dokumenten nach Treu und Glauben zu erfüllen. Eingedenk dessen verpflichten sie sich, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Vertrags zu verbessern.

2 — Die Aushandlung, der Abschluß und die Durchführung des Vertrags und der Abschließenden Akte und die Ratifizierung des Vertrags fielen in Zeiten des Wandels, in denen sich das sicherheitspolitische Umfeld in Europa bedeutsam entwickelte. Die Warschauer Vertrags-Organisation hat aufgehöhrt zu bestehen. Neue Staaten entstanden und wurden Vertragsstaaten. Zugleich traten neue Risiken und Herausforderungen im Sicherheitsbereich zutage. Als Erbebnis gemeinsamer Bemühungen der Vertragsstaaten sind der Vertrag und die Abschließende Akte in dieser Übergangsperiode unentbehrliche Stabilitätsfaktoren geblieben und haben zu ihrer friedlichen Entfaltung beigetragen.

3 — Die Vertragsstaaten betonen, daß der Fortbestand und die Verbesserung haltbarer Rüstungskontrollmaßnahmen eine unentbehrliche Grundlage für Sicherheit und Stabilität in Europa sind. Im Bewußtsein der Entwicklung des politischen und sicherheitspolitischen Umfelds in Europa sind die Vertragsstaaten entschlossen, den Prozeß der konventionellen Rüstungskontrolle unter anderem durch die Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Vertrags fortzusetzen. Sie erachten dies als ihre gemeinsame Verantwortlichkeit.

4 — Die Vertragsstaaten sind sich dessen bewußt, daß der Vertrag und die Abschließende Akte ein wesentlicher Beitrag dazu sind, daß die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ihre Ziele und Zwecke erreicht, insbesondere die Förderung des Vertrauens, die Stabilität und die Sicherheit in einem ungeteilten Europa. In diesem Zusammenhang betonen sie, wie wichtig die Ausarbeitung eines gemeinsamen und umfassenden Sicherheitsmodells für Europa im einundzwanzigsten Jahrhundert, die Durchführung des Vertrags über den Offenen Himmel und die Fortführung des im Forum für Sicherheitskooperation laufenden Dialogs und der laufenden Verhandlungen über Sicherheitsfragen ist.

II — Überprüfung der Wirkungsweise des Vertrags und der Abschliessenden Akte

5 — Die Vertragsstaaten stellen mit Genugtuung fest, daß die konventionellen Waffen und Ausrüstungen um mehr als 58 000 Stück reduziert wurden und daß die Gesamtbestände an konventionellen Waffen und Ausrüstungen im Anwendungsgebiet deutlich unter den im Vertrag festgesetzten Obergrenzen liegen.

Über 2500 Inspektionen haben stattgefunden. Ein ständiges System für den regelmäßigen und routinemäßigen Austausch von Notifikationen nach dem Vertrag und anderer Informationen wurde entwickelt. Die